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Nachbarrecht in Sachsen-Anhalt
Am 13.11.1997 ist das Nachbarschaftsgesetz (NbG) Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Es regelt die Zulässigkeit von Einwirkungen eines Grundstücks auf seine Nachbargrundstücke. Daneben gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die Beratung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten in konkreten Streitfällen müssen einem Rechtsanwalt vorbehalten bleiben.
Wesentlich ist jedoch zunächst, die exakte Lage der Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit zu kennen, wie sie in den Unterlagen des Liegenschaftskatasters nachgewiesen ist. Erst dann kann beurteilt werden, ob ein Zaun tatsächlich über die Grenze gebaut wurde oder ob ein Gebäude den erforderlichen Grenzabstand einhält. Hier kann ich Ihnen als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur fachkundig zur Seite stehen.
Manche Vorschriften beinhalten Höhenangaben. So muss ein Baum bis zu einer Höhe von 15 Metern einen Grenzabstand von 3 m einhalten, ein noch grösserer Baum muss sogar 6 m von der Grenze entfernt bleiben. Der Abstand wird in einer gedachten Waagerechten von der Mitte des Baumes zur Grenze gemessen, und zwar an der Stelle, an der der Baum aus dem Boden tritt. Auch diese Vermessungen führe ich gerne für Sie durch und protokolliere sie in fachgerechter Weise.
Die Kosten einer amtlichen Grenzvermessung richten sich nach der (VermGeoG LSA). Sie empfiehlt sich immer dann, wenn die ehemals vorhandenen Grenzmarken nicht auffindbar oder womöglich nicht mehr vorhanden sind und die Nachbarn unterschiedliche Meinungen zum Verlauf der Grenze haben. In diesem Fall muss sich der Nachbar an den Vermessungskosten beteiligen (§ 919 BGB).
Die Kosten einer nicht amtlichen Vermessung richten sich nach dem Zeitaufwand. Gerne geben wir Ihnen dazu eine Abschätzung. Sie können einen Gesprächstermin vereinbaren oder uns zu den Öffnungszeiten besuchen.